Waldhaus

Lage
Talhof Muhen
Personenbelegung
max. 50
Möblierung / Ausstattung
Cheminée, Heizung (elektrisch), Kühlschrank, Kochherd, Abwaschmaschine, Geschirr, Kaffeemaschine, WC rollstuhlgängig
Zusatzräume
gedeckter Sitzplatz (öffentlich)
Benützungsgebühren
  • Ortsansässige: 200 Fr.
  • Auswärtige: 260 Fr.
  • Dorfvereine & Ortsparteien, Mo - Do, 1x pro Jahr: 100 Fr.

    Kalender

    Reservation

    Veranstaltung

    Die Benützung des Waldhauses ist frühestens ab 10.00 Uhr bis längstens 03.00 Uhr gestattet. Es werden keine Übernachtungen zugelassen. Allfällige Ausnahmeregelungen betreffend des Übernahmezeitpunktes am Morgen sind mit dem zuständigen Hauswart zu vereinbaren.

    Extremistische (rechts, links, politisch etc.) Veranstaltungen werden nicht bewilligt bzw. toleriert!

    Gemäss Benützungsreglement vom 15.11.2004 max. 50 Personen (Innenraum)

    Gesuchsteller
    Verantwortliche Person
    Die Gemeinde behält sich vor für die Veranstaltung ein Depot zu verlangen.

    Gemeindeverwaltung Muhen
    Abteilung Finanzen
    Schulstrasse 1
    5037 Muhen
    062 737 16 36 | finanzen@muhen.ch

    Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
    Dienstag-Donnerstag
    08:00 - 11:30 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr
    Freitag
    08:00 - 14:00 Uhr

    Menü