Sporthalle

Lage
Schulhaus Suhre, Untergeschoss
Fläche
Einfachturnhalle, ca. 380 m2
geeignet für
Sport und Bewegung
Personenbelegung
max. 60
Möblierung / Ausstattung
übliche Sportgeräte
Internet
Nein
Behindertengerecht
Nein
Zusatzräume
2 Garderoben und WC im Erdgeschoss
Spezielles
-/-

    Kalender

    Reservation

    Veranstaltung

    Terminkollissionen bei Proben oder Vorbereitungsarbeiten sind direkt mit dem betroffenen Verein zu klären.

    Zusätzliche Bewilligungen und Bestimmungen

    Spirituosen sind alkoholhaltige Getränke ab 15 % vol ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps etc.). Die Anforderungen an den Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken entnehmen Sie bitte den Merkblättern (5 und 24).

    Bitte füllen Sie das Formular für Einzelanlässe aus. Wenn sie am Ende des vollständig ausgefüllten Formulars auf "senden" drücken, wird das Formular elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz übermittelt. Bitte stellen Sie uns das Formular zusätzlich zu.

    Klicken Sie hier für das Formular Einzelanlässe und weitere Informationen.

    Für die Bewilligung zur Spirituosenabgabe werden gestützt auf § 23 GGV und den Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 19.02.2018 folgende Gebühren (Bewilligungsgrundgebühr + Spirituosenabgabe) erhoben:

    Bewilligungsgrundgebühr50.-
    Spirituosenabgabe 1 Tag30.-
    Spirituosenabgabe pro weiterer Tag10.-

    Gemäss § 4 GGG müssen Veranstaltungen Freitag- und Samstagnacht um 02:00 Uhr und in den übrigen Nächten um 00:15 Uhr schliessen.

    Für die Verlängerung der Öffnungszeiten werden gestützt auf § 23 GGV und den Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 19.02.2018 folgende Gebühren erhoben:

    Verlängerungsdauer 1 Stunde30.-
    Verlängerungsdauer 2 Stunden50.-
    Verlängerungsdauer 3 Stunden75.-
    Verlängerungsdauer 4 Stunden100.-

    https://www.suisa.ch/de/kunden.html
    Öffentliche Anlässe mit Musikdarbietungen sind der SUISA zu melden. Die Anmeldung hat durch den Veranstalter direkt bei der SUISA zu erfolgen.

    Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den mittleren Schallpegel von 100 dB(A) nicht überschreiten (Art. 19 der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz von Strahlung und Schall vom 27. Februar 2019 (V-NISSG; SR 814.711). Ein Schallpegel von mehr als 93 dB(A) während 60 Minuten erfordert Massnahmen zum Schutz der Besucher. Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche unter 16 Jahre richten, dürfen einen Schallpegel von 93 dB(A) nicht überschreiten. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt „Das müssen Veranstalter wissen.“

    Bitte füllen Sie die Meldung für Veranstaltungen über 93 dB(A) gemäss Schall- und Laserverordnung aus.

    Die Schall- und Laserverordnung (SLV) bezweckt den Schutz des Publikums vor schädlicher Laserstrahlen. Unter die SLV fallen alle Veranstaltungen, bei denen Laser eingesetzt werden.

    Veranstaltungen mit Laseranlagen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 sind meldepflichtig und müssen dem Gemeinderat mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich gemeldet werden (Schall- und Laserverordnung (SLV), Stand 1. März 2012, SR 814.49).

    Die SLV wurde am 1. Juni 2019 durch die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) ersetzt. Veranstaltungen mit Laserstrahlung können bis spätestens am 1. Dezember 2020, nach der Schall- und Laserverordnung vom 28. Februar 2007 durchgeführt und dem Gemeinderat gemeldet werden. Sobald eine sachkundige Person ihren Sachkundenachweis / ihre Sachkundebestätigung erworben hat, kann sie Veranstaltungen mit Laserstrahlung dem BAG über das Online-Meldeportal melden.

    AGV Merkblatt - temporäre Veranstaltungen

    Gesuchsteller

    Format: pdf, gif, jpg

    • Die Gemeinde behält sich vor für die Veranstaltung ein Depot zu verlangen.
    • Die Reservation von Veranstaltungen ist erst mit Eingang des durch den Gesuchsteller unterzeichneten Bewilligungsdoppels auf der Gemeinde Muhen gültig.

    Gemeindeverwaltung Muhen
    Abteilung Finanzen
    Schulstrasse 1
    5037 Muhen
    062 737 16 36 | finanzen@muhen.ch

    Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
    Dienstag-Donnerstag
    08:00 - 11:30 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr
    Freitag
    08:00 - 14:00 Uhr

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