Schulküche

Im 1. Obergeschoss des Schulhauses Suhre finden Sie eine hervorragend ausgestattete Koch- und Backumgebung. Die Küche bietet auf ca. 75 m² ausreichend Platz für Koch- und Backkurse oder private Veranstaltungen. Der Essraum mit 50 m² eignet sich bestens für das gemeinsame Genießen der zubereiteten Speisen. Zusätzlich steht ein Theorieraum (60 m²) zur Verfügung, ideal für Schulungen oder Besprechungen. Die Schulküche Suhre kann nur von lokalen Vereinen und Organisationen gemietet werden.

Fläche

  • Küche: ca. 75 m²
  • Essraum: 50 m²
  • Theorieraum: 60 m²

Geeignet für

  • Kochen
  • Backen

Ausstattung

  • Tische und Stühle für 20 Personen
  • 4 vollwertige Kochinseln
  • 4 Backöfen
  • 2 Steamer
  • Industrie-Geschirrspüler
  • Koch- und Essgeschirr

Internetzugang
Ein Internetzugang kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Behindertengerecht
Die Schulküche ist nicht behindertengerecht gestaltet.

Zusatzräume

  • Garderobe
  • WC (im Erdgeschoss)

Benützungsgebühr
CHF 200.00

Besonderes
Dieser Raum ist perfekt für Gruppen, die gemeinsam kochen und backen möchten. Beachten Sie, dass der Raum nicht barrierefrei ist.

Für weitere Informationen können Sie die Abteilung Finanzen kontaktieren. Für die Buchung bitten wir Sie das Kontaktformular auszufüllen.

Dokumente

    Kalender

    Reservation

    Gemäss §4 Abs. 2 des Benützungsreglementes wird die Schulküche nur lokalen Vereinen und Organisationen zur Verfügung gestellt.

    Veranstaltung

    Terminkollissionen bei Proben oder Vorbereitungsarbeiten sind direkt mit dem betroffenen Verein zu klären.

    Zusätzliche Bewilligungen und Bestimmungen

    Spirituosen sind alkoholhaltige Getränke ab 15 % vol ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps etc.). Die Anforderungen an den Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken entnehmen Sie bitte den Merkblättern (5 und 24).

    Bitte füllen Sie das Formular für Einzelanlässe aus. Wenn sie am Ende des vollständig ausgefüllten Formulars auf "senden" drücken, wird das Formular elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz übermittelt. Bitte stellen Sie uns das Formular zusätzlich zu.

    Klicken Sie hier für das Formular Einzelanlässe und weitere Informationen.

    Für die Bewilligung zur Spirituosenabgabe werden gestützt auf § 23 GGV und den Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 19.02.2018 folgende Gebühren (Bewilligungsgrundgebühr + Spirituosenabgabe) erhoben:

    Bewilligungsgrundgebühr50.-
    Spirituosenabgabe 1 Tag30.-
    Spirituosenabgabe pro weiterer Tag10.-

    AGV Merkblatt - temporäre Veranstaltungen

    Gesuchsteller

    Format: pdf, gif, jpg

    • Die Gemeinde behält sich vor für die Veranstaltung ein Depot zu verlangen.
    • Die Reservation von Veranstaltungen ist erst mit Eingang des durch den Gesuchsteller unterzeichneten Bewilligungsdoppels auf der Gemeinde Muhen gültig.

    Gemeindeverwaltung Muhen
    Abteilung Finanzen
    Schulstrasse 1
    5037 Muhen
    062 737 16 36 | finanzen@muhen.ch

    Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr
    Dienstag
    08:00 - 11:30 Uhr
    Nachmittag geschlossen
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    14:00 - 16:30 Uhr
    Donnerstag
    08:00 - 11:30 Uhr
    Nachmittag geschlossen
    Freitag
    08:00 - 14:00 Uhr

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