Bitte füllen Sie das Formular für Einzelanlässe aus. Wenn sie am Ende des vollständig ausgefüllten Formulars auf "senden" drücken, wird das Formular elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz übermittelt. Bitte stellen Sie uns das Formular zusätzlich zu.
Für die Bewilligung zur Spirituosenabgabe werden gestützt auf § 23 GGV und den Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 19.02.2018 folgende Gebühren (Bewilligungsgrundgebühr + Spirituosenabgabe) erhoben:
Bewilligungsgrundgebühr | 50.- |
Spirituosenabgabe 1 Tag | 30.- |
Spirituosenabgabe pro weiterer Tag | 10.- |