Aula

Die Aula Egg befindet sich im Erdgeschoss des Schulhauses Egg (Altes Schulhaus), zentral gelegen und gut erreichbar. Unsere Aula Egg bietet Ihnen eine ideale Umgebung für Veranstaltungen und kulturelle Begegnungen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Buchung und Nutzung unserer Räumlichkeiten. Unsere Aula erstreckt sich über ca. 112 m² und bietet ausreichend Platz für kleinere Veranstaltungen.

Geeignet für

  • Bildungs- und Kulturveranstaltungen
  • Vorträge
  • Foren
  • Spielturniere

Personenbelegung
Die Aula bietet Platz für bis zu 60 Personen.

Möblierung / Ausstattung
Die Aula ist mit flexibler Konzert- oder Bankettbestuhlung ausgestattet.

Internetzugang
Kein Internetzugang

Barrierefreiheit
Die Aula hat ein ebenerdiger Zugang, jedoch kein hindernisfreier Zugang zu den Toiletten.

Zusatzräume
Zur Verfügung stehen:

  • WC-Anlagen

Benützungsgebühr für ortsansässige Vereine:
CHF 60.00

Benützungsgebühr für ordentliche Nutzung:
CHF 120.00

Für weitere Informationen können Sie die Abteilung Finanzen kontaktieren. Für die Buchung bitten wir Sie das Kontaktformular auszufüllen.

Dokumente

    Kalender

    Reservation

    Veranstaltung

    Terminkollissionen bei Proben oder Vorbereitungsarbeiten sind direkt mit dem betroffenen Verein zu klären.

    Zusätzliche Bewilligungen und Bestimmungen

    Spirituosen sind alkoholhaltige Getränke ab 15 % vol ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps etc.). Die Anforderungen an den Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken entnehmen Sie bitte den Merkblättern (5 und 24).

    Bitte füllen Sie das Formular für Einzelanlässe aus und stellen Sie uns eine Kopie zu.

    Für die Bewilligung zur Spirituosenabgabe werden gestützt auf § 23 GGV und den Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 19.02.2018 folgende Gebühren (Bewilligungsgrundgebühr + Spirituosenabgabe) erhoben:

    Bewilligungsgrundgebühr50.-
    Spirituosenabgabe 1 Tag30.-
    Spirituosenabgabe pro weiterer Tag10.-

    Gemäss § 4 GGG müssen Veranstaltungen Freitag- und Samstagnacht um 02:00 Uhr und in den übrigen Nächten um 00:15 Uhr schliessen.

    Für die Verlängerung der Öffnungszeiten werden gestützt auf § 23 GGV und den Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 19.02.2018 folgende Gebühren erhoben:

    Verlängerungsdauer 1 Stunde30.-
    Verlängerungsdauer 2 Stunden50.-
    Verlängerungsdauer 3 Stunden75.-
    Verlängerungsdauer 4 Stunden100.-

    Die Schall- und Laserverordnung (SLV) bezweckt den Schutz des Publikums vor schädlicher Laserstrahlen. Unter die SLV fallen alle Veranstaltungen, bei denen Laser eingesetzt werden.
    Veranstaltungen mit Laseranlagen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 sind meldepflichtig und müssen dem Gemeinderat mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich gemeldet werden (Schall- und Laserverordnung (SLV), Stand 1. März 2012, SR 814.49).

    https://www.suisa.ch/de/kunden.html
    Öffentliche Anlässe mit Musikdarbietungen sind der SUISA zu melden. Die Anmeldung hat durch den Veranstalter direkt bei der SUISA zu erfolgen.

    Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den mittleren Schallpegel von 100 dB(A) nicht überschreiten (Art. 19 der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz von Strahlung und Schall vom 27. Februar 2019 (V-NISSG; SR 814.711). Ein Schallpegel von mehr als 93 dB(A) während 60 Minuten erfordert Massnahmen zum Schutz der Besucher. Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche unter 16 Jahre richten, dürfen einen Schallpegel von 93 dB(A) nicht überschreiten.

    Veranstaltungen oder Handlungen, die durch übermässige Immissionen das Wohlbefinden der Bevölkerung stören, sind bewilligungspflichtig (z.B. Open-Air, Motocross, Auto- und Motorradrennen, Paint-Balls u. dgl., motorisierte Modellbaugeräte usw.)

    Gemäss § 13 der Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Zofingen vom 1. Juli 2014 ist in der Zeit von 23.00 bis 06.00 Uhr jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört.

    AGV Merkblatt - temporäre Veranstaltungen

    Gesuchsteller

    Format: pdf, gif, jpg

    • Die Gemeinde behält sich vor für die Veranstaltung ein Depot zu verlangen.
    • Die Reservation von Veranstaltungen ist erst mit Eingang des durch den Gesuchsteller unterzeichneten Bewilligungsdoppels auf der Gemeinde Muhen gültig.

    Gemeindeverwaltung Muhen
    Abteilung Finanzen
    Schulstrasse 1
    5037 Muhen
    062 737 16 36 | finanzen@muhen.ch

    Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr
    Dienstag
    08:00 - 11:30 Uhr
    Nachmittag geschlossen
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    14:00 - 16:30 Uhr
    Donnerstag
    08:00 - 11:30 Uhr
    Nachmittag geschlossen
    Freitag
    08:00 - 14:00 Uhr

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