Sporthalle

Die Sporthalle befindet sich im Untergeschoss des Schulhauses Breite, zentral gelegen und gut erreichbar. Unsere moderne Sporthalle bietet Ihnen eine ideale Umgebung für sportliche Aktivitäten, Veranstaltungen und kulturelle Begegnungen.

Fläche
Unsere Doppelturnhalle erstreckt sich über ca. 900 m² und bietet ausreichend Platz für verschiedene Sport- und Bewegungsaktivitäten sowie für grössere Veranstaltungen.

Geeignet für

  • Sportveranstaltungen
  • Bildungs- und Kulturveranstaltung
  • Private Veranstaltungen

Personenbelegung
Die Halle bietet Platz für bis zu 750 Personen.

Möblierung / Ausstattung
Die Sporthalle ist mit flexibler Konzert- oder Bankettbestuhlung ausgestattet. Tische und Stühle stehen für bis zu 750 Personen zur Verfügung.

Internetzugang
Internetzugang steht zur Verfügung.

Barrierefreiheit
Die Sporthalle ist vollständig barrierefrei.

Zusatzräume
Zur Verfügung stehen:

  • WC-Anlagen
  • Duschen
  • Garderoben
  • Materialräume

Spezielles
Bitte beachten Sie die Belastung des Sporthallenbodens gemäss unserem Merkblatt. Dies gewährleistet die Langlebigkeit des Bodens und die Sicherheit aller Nutzer.

Benützungsgebühr für ortsansässige Vereine:
CHF 150.00 - Nutzungsdauer 12 Stunden
CHF 300.00 - Nutzungsdauer 24 Stunden

Benützungsgebühr für ordentliche Nutzung:
CHF 300.00 - Nutzungsdauer 12 Stunden
CHF 600.00 - Nutzungsdauer 24 Stunden

Für weitere Informationen können Sie die Abteilung Finanzen kontaktieren. Für die Reservation bitten wir Sie das Kontaktformular auszufüllen.

Dokumente

    Kalender

    Reservation

    Veranstaltung

    Die Benützungsgebühr für die Küche beträgt gemäss Benützungsreglement CHF 200.
    Für die Übergabe und Abnahme der Bühne sowie der Musikanlage ist der Bühnenmeister der Gemeinde zuständig. Weitere Kosten richten sich nach dem Benutzungsreglement.

    Für die Übergabe und Abnahme der Küche und des Geschirrs ist der Geschirrwart der Gemeinde zuständig. Die Kosten des Geschirrwarts sind in den Benützungsgebühren der Küche enthalten. Zerschlagenes Geschirr wird gemäss Benützungsreglement in Rechnung gestellt.

    Terminkollissionen bei Proben oder Vorbereitungsarbeiten sind direkt mit dem betroffenen Verein zu klären.

    Zusätzliche Bewilligungen und Bestimmungen

    Einzelanlässe unterliegen der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung, weshalb das Amt für Verbraucherschutz unangemeldet vor oder während der Veranstaltung Kontrollen durchführen kann. Bitte beachten Sie daher das Merkblatt 21.

    Spirituosen sind alkoholhaltige Getränke ab 15 % vol ausser Bier, Wein, Fruchtwein und Met. Mischgetränke mit Spirituosen sind ebenfalls bewilligungspflichtig (Cocktails, Alcopops, Kaffee mit Schnaps etc.). Die Anforderungen an den Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken entnehmen Sie bitte den Merkblättern (5 und 24).

    Bitte füllen Sie das Formular für Einzelanlässe aus und stellen Sie uns eine Kopie zu.

    Für die Bewilligung zur Spirituosenabgabe werden gestützt auf § 23 GGV und den Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 19.02.2018 folgende Gebühren (Bewilligungsgrundgebühr + Spirituosenabgabe) erhoben:

    Bewilligungsgrundgebühr50.-
    Spirituosenabgabe 1 Tag30.-
    Spirituosenabgabe pro weiterer Tag10.-

    Gemäss § 4 GGG müssen Veranstaltungen Freitag- und Samstagnacht um 02:00 Uhr und in den übrigen Nächten um 00:15 Uhr schliessen.

    Für die Verlängerung der Öffnungszeiten werden gestützt auf § 23 GGV und den Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 19.02.2018 folgende Gebühren erhoben:

    Verlängerungsdauer 1 Stunde30.-
    Verlängerungsdauer 2 Stunden50.-
    Verlängerungsdauer 3 Stunden75.-
    Verlängerungsdauer 4 Stunden100.-

    Die Schall- und Laserverordnung (SLV) bezweckt den Schutz des Publikums vor schädlicher Laserstrahlen. Unter die SLV fallen alle Veranstaltungen, bei denen Laser eingesetzt werden.
    Veranstaltungen mit Laseranlagen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 sind meldepflichtig und müssen dem Gemeinderat mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich gemeldet werden (Schall- und Laserverordnung (SLV), Stand 1. März 2012, SR 814.49).

    https://www.suisa.ch/de/kunden.html
    Öffentliche Anlässe mit Musikdarbietungen sind der SUISA zu melden. Die Anmeldung hat durch den Veranstalter direkt bei der SUISA zu erfolgen.

    Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den mittleren Schallpegel von 100 dB(A) nicht überschreiten (Art. 19 der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz von Strahlung und Schall vom 27. Februar 2019 (V-NISSG; SR 814.711). Ein Schallpegel von mehr als 93 dB(A) während 60 Minuten erfordert Massnahmen zum Schutz der Besucher. Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche unter 16 Jahre richten, dürfen einen Schallpegel von 93 dB(A) nicht überschreiten.

    Veranstaltungen oder Handlungen, die durch übermässige Immissionen das Wohlbefinden der Bevölkerung stören, sind bewilligungspflichtig (z.B. Open-Air, Motocross, Auto- und Motorradrennen, Paint-Balls u. dgl., motorisierte Modellbaugeräte usw.)

    Gemäss § 13 der Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Zofingen vom 1. Juli 2014 ist in der Zeit von 23.00 bis 06.00 Uhr jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört.

    Bitte füllen Sie das Jugendschutzkonzept aus.

    AGV Merkblatt - temporäre Veranstaltungen
    Flucht- und Rettungswege

    Der Gemeinderat fordert eine getrennte, fachgerechte Abfallentsorgung. Der Veranstalter ist für die getrennte Entsorgung verantwortlich. Öl, Karton und Papier kann gebührenfrei über die Gemeinde entsorgt werden. Bis zu 4 Container à 800L können für je Fr. 40.00 bei der Gemeinde bestellt werden. Bei grösseren Veranstaltungen können über die Gemeinde Deckelmulden (6 m3) bestellt werden.

    Die Verwendung von Mehrweggeschirr ist gemäss Benutzüngsreglement für jeden Veranstalter Pflicht.

    Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Anlagen sauber und ordentlich gehalten werden.

    Die notwendigen Abklärungen treffen Sie bitte mit dem Sanitätsdienst der Region Entfelden Muhen.

    Gemäss Richtlinien für die Organisation des Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen ist in der Regel kein Sanitätsdienst erforderlich, wenn folgende fünf Kriterien gleichzeitig erfüllt sind:
    • Weniger als 1‘500 Besucher
    • Kurze Dauer der Veranstaltung (bis 3 Stunden)
    • Kurze Distanzen zur notärztlichen Versorgung (Fahrzeit max. 10 Minuten)
    • Geringes Verletzungsrisiko
    • Keine Risikogruppen

    Der Gemeinderat behält sich vor, ein Sicherheitskonzept von den Veranstaltern zu verlangen.

    Die telefonische Erreichbarkeit muss während der ganzen Veranstaltung gewährleistet sein.

    Der Gemeinderat behält sich vor, ein Sicherheitskonzept von den Veranstaltern zu verlangen.

    Sicherheitsverantwortliche Person

    Parkplätze „blaue Zone“ entlang Schulstrasse (14)
    Parkplätze auf dem öffentlichen Parkplatz „Färbergasse“ (22)
    Parkplätze beim Kirchgemeindezentrum „Dynamis“ (36)

    Bitte reichen Sie ein Parkplatzkonzept unter Beachtung folgender Hinweise ein Merkblatt zum Parkplatzkonzept.

    Gesuchsteller

    Format: pdf, gif, jpg

    Die Gemeinde behält sich vor für die Veranstaltung ein Depot zu verlangen.

    Gemeindeverwaltung Muhen
    Abteilung Finanzen
    Schulstrasse 1
    5037 Muhen
    062 737 16 36 | finanzen@muhen.ch

    Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
    Montag
    08:00 - 11:30 Uhr
    14:00 - 18:00 Uhr
    Dienstag
    08:00 - 11:30 Uhr
    Nachmittag geschlossen
    Mittwoch
    08:00 - 11:30 Uhr
    14:00 - 16:30 Uhr
    Donnerstag
    08:00 - 11:30 Uhr
    Nachmittag geschlossen
    Freitag
    08:00 - 14:00 Uhr

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