Für die Verlängerung der Öffnungszeiten werden gestützt auf § 23 GGV und den Gemeinderatsbeschluss Nr. 32 vom 19.02.2018 folgende Gebühren erhoben:
Verlängerungsdauer 1 Stunde | 30.- |
Verlängerungsdauer 2 Stunden | 50.- |
Verlängerungsdauer 3 Stunden | 75.- |
Verlängerungsdauer 4 Stunden | 100.- |